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Prädikatsweine Sind Qualitätsweine mit Prädikat. Nach deutschem Weingesetz müssen diese aus Trauben gekeltert sein und besonderen Anforderungen, wie das Mostgewicht, genügen. Prädikatsweine dürfen nicht aufgebessert sein. Unter folgenden Prädikaten wird unterschieden:
- Kabinett
- Spätlese
- Auslese
- Beerenauslese
- Trockenbeerenauslese
- Eiswein
Prüfnummer Das ist in Deutschland die amtliche Kennzeichnung für Weine nach Feststellung des Mostgewichtes, der chemischen Analyse und der anschliessenden Verkostung. Wurde einem Qualitätswein eine Prüfnummer verliehen, werden von ihm noch Kontrollmuster aufbewahrt.
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