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Halbsüss ist keine sehr gebräuchliche Geschmacksangabe. Sie bezieht sich auf den Restzuckergehalt über einem halbtrockenen Wein von 18 Gramm pro Liter und unter dem Restzuckergehalt eines süssen Weines von 45 Gramm pro Liter.
Halbtrocken ist die Geschmacksangabe für Weine mit einem Restzuckergehalt von höchstens 12 Gramm pro Liter. Bei hohem Säuregehalt dürfen es auch 18 Gramm sein. Bei Schaumweinen darf der Restzuckergehalt zwischen 33 50 Gramm pro Liter betragen, um ihn noch halbtrocken bezeichnen zu können.
Handlese ist für Prädikatsweine vorgeschrieben. Nur so ist es möglich, unreife und geschädigte Trauben auszusondern und hoch reife Edelbeeren separat zu ernten.
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