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Versichert zu sein, beruhigt. Überversichert zu sein, kostet unnötig Geld. Gegen fast jede Widrigkeit kann man sich versichern lassen. Die Deutschen stehen mit ihrer Absicherung an der Spitze.
Mit der Heirat beginnt für beide Ehepartner ein neuer Lebensabschnitt. Hier ist ein guter Zeitpunkt um zu überprüfen, welche Versicherungen bei beiden Partnern bereits bestehen. In Ruhe sollte gemeinsam bedacht werden, welche Versicherungen man wirklich braucht. Bei vielen Versicherungen reicht für Ehepaare ein Vertrag aus, z.B. die Haftpflichtversicherung, diese schliesst später sogar noch die Kinder mit ein. Manchmal können die Konditionen bestehender Versicherungen zum Vorteil der Versicherungsnehmer geändert werden. Neue Versicherungen haben manchmal ihr Konditionspaket geschmälert, z.B. die Hausratsversicherung: ältere Hausratsversicherungen schliessen noch auf dem Grundstück stehende Fahrräder gegen Diebstahl mit ein.
Tipp: Die billigste Versicherung ist nicht unbedingt die Billigste. Spätestens im Schadensfall stösst man oft auf unfreiwillige Mehrkosten, z.B. Telefon- und Anreisekosten, wenn der Versicherungsagent weiter weg wohnt. Vorteile bietet ein ortsansässiger Versicherungsagent. Dieser leitet entstandene Ansprüche nach einer Schadens- Aufnahme sofort an die Hauptstelle weiter.
Nicht unerhebliche Geldeinsparungen kann man durch einen Abschluss eines sogenannten Versicherungs- Paketes erreichen. In diesem Versicherungspaket sind alle erforderlichen persönlichen Versicherungen enthalten. Nicht selten gewährt die Versicherung dann einen Rabatt von ca. 15%. Hierdurch wird ein Sammelsurium von Versicherungen vermieden. Jede Versicherung ist gerne bereit, entstandenes Sammelsurium zu kündigen, und den neuen Bestand vorzubereiten. Einige Unterschriften genügen dann zur perfekten und übersichtlichen Absicherung.
Haftpflichtversicherung
Das ist die Versicherung mit dem Muss. Denn, wer einem Mitmenschen, sei es auch versehendlich, einen Schaden zufügt, wird dafür bis zum Schadensausgleich in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht. Das ist unter Umständen das Aus jeder Existenz. Nur ganz wenige Menschen wären in der Lage innerhalb von wenigen Wochen mehrere Millionen € zu bezahlen.
Eltern müssen zudem auch für alle Schäden aufkommen, die ihre Kinder verursachen.
Bei Ehepaare und Paaren, die Eheähnlich zusammen leben, reicht die Versicherung eines Partners aus.
Haben bereits beide Partner eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kann der jüngere Vertrag aufgelöst werden.
Lebensversicherung und Risiko- Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist personenbezogen, deshalb bleiben vor der Ehe geschlossene Verträge selbstverständlich bestehen. Wenn bisher noch keine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, sollten Paare jetzt die gegenseitige Absicherung durch eine Lebensversicherung überlegen. Zu unterscheiden ist hier zwischen einer Lebens und einer Risiko-Lebensversicherung.
Bei einer Risiko- Lebensversicherung wird der Versicherungsbetrag nur im Todesfall ausgezahlt. Sie ist dann sinnvoll, wenn die Partner wirtschaftlich abhängig sind, z.B. bei Alleinverdienern oder zur Absicherung grösserer Kreditsummen (z.B. Hausbau), die im Todesfall eines Partners allein nicht zu tilgen sind.
Eine Lebensversicherung ist nicht immer unbedingt notwendig. Der Versicherungsfall tritt entweder im Todesfall oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt ein. Je jünger sie eine Lebensversicherung abschliessen, desto geringer sind die Beiträge. Diese Versicherung eignet sich besonders zur Absicherung von Kindern bzw. zur Finanzierung deren Ausbildung.
Nach ihrer Heirat sollten sie eventuell überprüfen, wer als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Wenn sie ihren Ehepartner eintragen lassen wollen, so geht das absolut problemlos.
Krankenversicherung
Von der Notwendigkeit einer Krankenversicherung muss wohl niemand mehr überzeugt werden. Eine Krankenversicherung ist eine Personenversicherung und keine Familienversicherung, so dass eine Hochzeit hier keinen Einfluss hat.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn sie oder ihr Ehepartner nicht berufstätig sind, dann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung um so wichtiger, besonders da die gesetzliche Rentenversicherung oft alleine nicht ausreicht. Bei einigen Versicherungsunternehmen kann man auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen bzw. Männern abschliessen. Da die monatlichen Beiträge nicht unerheblich sind, zeigen wir hier eine Möglichkeit Geld zu sparen! Tipp: Die im Versicherungsfall benötigte Geldsumme auf einem Drittel des Einkommens beschränken. Warum und wie? Hier der "Trick":
- ein Drittel: Das erste Drittel: kommt aus der Berufsunfähigkeitsversicherung,
- ein Drittel: Das zweite Drittel spart man: Gerät der Versicherungsnehmer durch einen Unfall in die Situation seinen Beruf nicht mehr ausführen zu können, bestehen je nach Verletzungsart sicher immer Alternativen der Geldbeschaffung. Im Falle der Leistungsnutzung sollte er bereit sein, für ein Drittel seines Einkommens Tätigkeiten auszuführen. Z.B. Kinokarten verkaufen, Wachdienst im Wachhäuschen ausüben, oder Ähnliches. Das funktioniert selbst im Rollstuhl. Damit kann ca. ein Drittel des erforderlichen Lebensunterhalts verdient werden, und braucht deshalb nicht versichert zu werden! Von schweren Unfällen, wie beispielsweise einer Querschnittslähmung sehen wir hierbei ab. Dagegen kann sich niemand 100%- tig, und dann auch noch bezahlbar, versichern.
- ein Drittel: Das dritte Drittel spart man, wenn die eigene Frau im Notfall halbtags einen Job annimmt. In so einer Lebenssituation ist jede Ehefrau dazu bereit, darum ist sie hierbei getrost einzukalkulieren.
Damit steht der Lebensstandard wieder auf 100 Prozent!
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur, wenn sie einen Arbeitsunfall haben.
Wenn sie allerdings selbstständig tätig sind, müssen sie sich selbst um den Versicherungsschutz kümmern. Auch in ihrer Freizeit sind sie nicht versichert, hier passieren aber gerade die meisten Unfälle, z.B. beim Sport.
Eine Heirat hat keinen Einfluss auf bereits bestehende Versicherungen, da eine Unfallversicherung eine Personen- und keine Familienversicherung ist. Bei einigen Versicherungen besteht allerdings die Möglichkeit eine Familienversicherung abzuschliessen und dabei Rabatt zu bekommen.
Hausratversicherung
Wenn sie als frisch gebackenes Ehepaar zusammenziehen wollen, vorher jeweils in einem eigenen Haushalt gelebt (also nicht bei den Eltern oder in einer WG) und zudem je eine Hausratversicherung abgeschlossen hatten, dann können sie diese jetzt zusammenlegen. In jedem Fall sollten sie unbedingt von einem Fachmann prüfen lassen, ob der Wert des Hausrates nicht weit über der Versicherungssumme liegt. Eine Anpassung der Versicherungssumme wird bei Zusammenschluss von zwei Haushalten auf jeden Fall notwendig werden. Durch ihre Hochzeit wird sich ihr Hausstand sicher auch vergrössern.
Kfz- Versicherungen
Die Kfz- Versicherungen ist Wagen- und Personengebunden. Durch eine Heirat ändert sich hier also nichts für sie. Manche Versicherungen bieten jedoch Spezial- Tarife an, so z.B. wenn sie angeben, dass nur sie und ihr Ehepartner mit dem Auto fahren, das Auto nachts in einer Garage bleibt, oder das mit dem Auto z.B. nur ca. 10.000 km im Jahr gefahren werden.
Private Rechtsschutzversicherung
Wenn sie ein Auto haben ist beispielsweise ein Verkehrsrechtschutz sinnvoll. Durch diese Versicherung erhalten sie im Streitfall einen angemessenen rechtlichen Beistand. Oftmals können die Anwaltskosten den ursprünglichen Streitwert übersteigen, so dass man sich scheut sein Recht durchzusetzen. Für Ehepartner genügt eine gemeinsame Versicherung.
Nicht ganz so notwendig erscheint ein Familienrechtschutz. Durch diese Versicherung erhalten sie ebenfalls im Streitfall einen angemessenen rechtlichen und vor allem beratenden Beistand. Die meisten Streitigkeiten im Leben lassen sich aber mit einem guten Willen in ruhigen, sachlichen Gesprächen schlichten.
Wohnt man in einer Wohnung zur Miete, oder ist man selbst Vermieter, ist auf jeden Fall eine Versicherung für den Mietrechtsschutz nötig. Nirgendwo gibt es mehr Zwistigkeiten, wie dort, wo viele Menschen zusammen wohnen. Und als Vermieter möchte man seine Kapitalanlage selbstverständlich gepflegt haben.
Zu empfehlen ist auch eine Arbeitsrechtschutzversicherung. Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bekommt man den richtigen rechtlichen Beistand. Im Falle eines Insolventverfahrens oder Konkurses des Arbeitgebers werden z.B. auch Abfindungszahlungen durchgesetzt.
Versicherungsgesellschaften bieten alle vorgenannten Rechtsschutzversicherungen auch in kombinierbaren Paketen an. Darauf stehen meistens Rabatte.
Private Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung reicht oft nicht mehr aus, wenn sie im Alter ihren gewohnten Lebensstandard halten wollen. Wenn ihr Partner oder ihre Partnerin nicht berufstätig ist, wäre es besonders ratsam durch eine private Rentenversicherung vorzusorgen, denn die Hinterbliebenenrente ist nur sehr niedrig.
Aber auch wenn beide Partner berufstätig sind, ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente sinnvoll. Mit der neuen Rentenreform, welche mit dem 1.1.2002 in Kraft trat, wird der Aufbau eines Altersvermögens nun auch staatlich gefördert. Diese Altersvorsorge kann freiwillig und zusätzlich zur gesetzlichen Rente abgeschlossen werden.
Grundsätzlich werden Anlageformen gefördert, die im Alter durch lebenslange Zahlungen die staatliche Rente ergänzen.
Jedoch gilt die staatliche Förderung nicht für alle.
Nicht gefördert werden:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht aufstocken
Auch wird nicht jede Anlageform staatlich gefördert. Anlageformen unterliegen gewissen Sicherheitskriterien, die gewährleisten, dass die eingezahlten Beträge auch im Alter verfügbar sind. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vergibt deshalb Zertifizierungen für die von den Banken, Investmentgesellschaften und Versicherungen angebotenen Anlageformen.
Bei Fragen zur Rente hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ein Bürgertelefon eingerichtet:
0800/151515-0
Zum Nulltarif montags bis donnerstags 8-20 Uhr
Hinweis: Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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